Chile für Dummies

Heute möchte ich einige Erlebnisse in Chile abseits der touristischen Aktivitäten zu einem kleinen "Leitfaden für Chile-Reisende" zusammenfassen, die mich überrascht oder zum Schmunzeln gebracht haben.

  1. Bei der Einreise nach Chile darf man weder tierischen noch pflanzliche Produkte mitführen. Das schließt unter anderem folgende Dinge mit ein:

    1. Obst und Gemüse
    2. Wurst und Fleischwaren
    3. Milch und Milchprodukte
    4. Pflanzensamen
    5. Tiersperma (das ist tatsächlich explizit aufgeführt!)

    Jeder Reisende muss ein Zollformular ausfüllen, wo genau nach diesen Dinge gefragt wird (und etwa auch, ob man in den letzten Tagen landwirtschaftliche Betriebe besucht hat, etc.). Wie der chilenische Zoll jedoch sicherstellt, dass bei einer mehreren tausend Kilometer langen Landgrenze ein Tier nicht einfach über die grüne Grenze spaziert, ist mir ein Rätsel. Mir ist ebenso nicht bekannt, ob Vögel beim Überfliegen der Grenze ebenfalls ein Zollformular ausfüllen müssen oder gar auf Pflanzensamen (wie unser Gepäck) durchröngt werden.

  2. Seit unserem ersten Abendessen in Chile (in einer Pizzeria in Pucón) weiß ich endlich, was die Italiener mit dem Pizzabelag machen, der auf ihren Pizzen (im Vergleich zu den bei uns üblichen) fehlt: Sie schicken den überschüssigen Belag nach Chile. So üppig belegte Pizzen wie in Pucón hat nämlich noch keiner von uns gegessen. Wie sie allerdings das Gemüse und das Fleisch durch den oben erwähnten chilenischen Zoll bringen, entzieht sich meiner Kenntnis.
  3. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind nur als Richtwert zu verstehen. Dies gilt insbesondere für

    • Linienbusse auf kurvigen Schotterstraßen durch Nationalparks und
    • Lastwagen auf in beiden Richtungen befahrbaren Schotterstraßen, die jedoch nur so breit sind, dass gerade ein Lastwagen darauf passt.
  4. Aus obigem Punkt folgt, dass Radfahrer auf engen Schotterstraßen jederzeit zu einer Notbremsung und/oder einem rettenden Sprung ins Gebüsch vorbereitet sein sollten.
  5. Chilenische Autobahnen sind für jedermann, einschließlich Radfahrer und Fußgänger. Radfahrer dürfen dabei auf dem Pannenstreifen auch entgegen der Fahrtrichtung unterwegs sein. Fußgänger sollten im Interesse der eigenen Sicherheit den Pannenstreifen zwar möglichst nicht verlassen, eine Überquerung der Fahrbahn zwecks Übergabe von beliebigen Gegenständen an in der Gegenrichtung fahrende Bekannte ist jedoch zulässig.
  6. Ein nur einige Dutzend Zentimeter langer Sprung in der Windschutzscheibe ist noch lange kein Grund, diese auszutauschen (für Argentinier auch nicht; Anm.).
  7. Die Seenregion rund um Pucón und speziell rund um den Lago Llanquihue ist stark von deutschen Einwanderern geprägt: Überall gibt es "Kuchen" (der auch so angeschrieben ist) zu kaufen, und man kann in Hotels mit so klingenden Namen wie "Salzburg", "Frau Holle" und "Tante Puppe" (sic!) übernachten.
  8. In Puerto Natales (im tiefen Süden des Landes, per Straße nur noch über Argentinien erreichbar) wirbt ein Internet-Café marktschreierisch mit der atemberaubenden Transferrate von 128 kB pro Sekunde.
  9. Deutsche Touristen, die beim Wandern im Torres del Paine Nationalpark den Titelsong von "Heidi" singen, werden trotzdem nicht des Landes verwiesen.

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